Beschäftigendatenschutz

Das Thema Datenschutz belästigt spätestens seit Mai 2018 fast jeden: Die Flut von Informationen, die einen zu diesem Thema erreichen, ist beträchtlich. Nur wer liest diese Informationen? Einige haben einmal eine Datenschutzbelehrung vollständig durchgelesen, andere zumindest Teile davon. Dass tatsächlich jemand mehr als zwei der Belehrungen durchgelesen hat, ohne hierfür bezahlt zu werden, ist mir noch nicht untergekommen.

Der Datenschutz spielt im Arbeitsleben eine immer wichtigere Rolle und nach meiner Einschätzung wird sich hieran in den nächsten Jahren nichts ändern. Die Möglichkeiten, Menschen allgemein und Mitarbeiter im Besonderen technisch zu überwachen, nehmen ständig zu. Heutige Computer können die erhobenen Daten verarbeiten, und zwar unabhängig davon, wie umfangreich die Erhebung ist.

Die Datenverarbeitung bedarf einer Kontrolle und im Rahmen des Arbeitsverhältnisses sollen Arbeitgeber und Betriebsrat den Beschäftigtendatenschutz im Blick haben. Der Betriebsrat hat die betriebsverfassungsrechtliche Aufgabe darüber zu wachen, dass die Arbeitsnehmerschutzgesetze eingehalten werden. Zudem besitzt er das scharfe Schwert des Initiativrechts bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.

Wir verfolgen die rasante Entwicklung im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes genau und erarbeiten mit unseren Mandanten praktische Lösungen bei der Umsetzung der Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Diese Expertise stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Lassen Sie uns schnacken.